Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Polsterprinz GbR
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Polsterprinz GbR, vertreten durch die Inhaber Patrick Schneider und Branimir Nikolic (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich der Reinigung von Polstern, Teppichen und textilen Flächen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular) kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die jeweilige Auftragsbestätigung.
- 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Reinigung von Polstermöbeln, Teppichböden, Teppichen oder sonstigen textilen Oberflächen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Zusatzleistungen wie Imprägnierung, Fleckentfernung, Geruchsneutralisation oder Desinfektion bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- 4 Preise und Preisgestaltung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Preisberechnung erfolgt nach Flächenstaffelung. Mit abnehmender Fläche erhöht sich der Quadratmeterpreis.
(3) Maßgeblich ist die tatsächlich vor Ort gereinigte Fläche.
(4) Weicht die tatsächliche Fläche von der beauftragten Fläche ab, gilt automatisch die entsprechende Preisstaffel.
(5) Eine nachträgliche Reduzierung der Fläche durch den Auftraggeber ohne vorherige Abstimmung berechtigt den Auftragnehmer zur Anpassung des Quadratmeterpreises.
(6) Wird ein Auftrag nach Bereitstellung von Personal oder Technik reduziert oder abgesagt, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
- 5 Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
(1) Vereinbarte Ausführungstermine sind verbindlich.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind
- keine Hindernisse die Durchführung beeinträchtigen
- Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung gestellt werden
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
- 6 Terminabsage, Nichterscheinen und Annahmeverzug
(1) Kann der vereinbarte Reinigungstermin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden – insbesondere bei Nichterscheinen oder fehlendem Zugang zu den Reinigungsflächen –, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug gemäß §§ 293 ff. BGB.
(2) Sagt der Auftraggeber den Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder erscheint er nicht zum Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallentschädigung zu verlangen.
(3) Diese beträgt bis zu 70 % der vereinbarten Auftragssumme, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
(4) Die Ausfallentschädigung umfasst insbesondere:
- Anfahrtskosten
- Personalkosten (einschließlich Fahrt- und Wartezeiten)
- Organisations- und Vorhaltekosten
- entgangenen Gewinn
(5) Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- 7 Gewährleistung und Abnahme
(1) Die Abnahme der Leistung erfolgt unmittelbar nach Durchführung vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber.
(2) Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich im Rahmen der Abnahme mitzuteilen und im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
(3) Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
(4) Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Bei berechtigten Beanstandungen vor Abnahme erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung.
- 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Eine Haftung für:
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- nicht fest verklebte Teppiche
- empfindliche Materialien oder Vorschäden
- mangelhaften Untergrund
- lose Teppichränder oder Bodenleisten
(4) Eine Haftung für eine mögliche Wertminderung durch notwendige Reinigungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
- 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
- Mahngebühren geltend zu machen
(4) Abzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- 10 Rücktritt und Kündigung
(1) Für Gewerbekunden gilt:
- Eine kostenfreie Terminverschiebung ist bis 7 Tage vor Ausführung möglich
- Danach kann bei Stornierung eine Pauschale von 50 % des Auftragswertes verlangt werden
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei:
- unzumutbaren Arbeitsbedingungen
- Gesundheitsgefährdung
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers
- 11 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Angebote, Konzepte und Unterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
- 12 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gemäß DSGVO verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
- 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.


